Kitzbüheler Anzeiger
12.10.2017
News  
 

Freispruch für die Stadt

In der dritten Runde des Rechtstreits zwischen Johann Reiter und der Stadtgemeinde Kitzbühel wurde die Stadt abermals freigesprochen. Reiter klagte die Stadt auf Schadenersatz, wurde aber abgewiesen.

Innsbruck, Kitzbühel | Vergangene Woche ging der Rechtsstreit um ein Kitzbüheler Einfamilienhaus vor dem Zivilgericht in Innsbruck in die dritte Runde. Der ehemalige Unternehmer Johann Reiter hatte die Stadtgemeinde Kitzbühel auf Schadensersatz geklagt. Sein Haus im Siedlungsgebiet Sonngrub sei weit unter seinem Wert zwangsversteigert worden.

Das Landesgericht Innsbruck hat die Klage abgewiesen. In der Urteilsbegründung wird festgehalten, dass das Vorkaufsrecht seitens der beklagten Partei (Stadtgemeinde Kitzbühel) ausgeübt worden wäre. Eine Gegenüberstellung des Versteigerungserlöses und des bei Ausübung des Vorkaufrechts durch die beklagte Partei relevanten Verkaufserlöses zeigt, dass dem Kläger unter diesem Gesichtspunkt kein Schaden erwachsen ist. „Der Kläger hat im Versteigerungsverfahren einen den Vorkaufspreis jedenfalls übersteigenden Betrag für die Liegenschaft erhalten“, heißt es in der Urteilsbegründung weiter.

Die Vorgeschichte

Johann Reiter und seine Frau erwarben 2008 ein Grundstück im Kitzbüheler Stadtteil Sonngrub. Mit dem Kaufvertrag wurde zugunsten der Stadt Kitzbühel ein Vorkaufs- und ein Wiederkaufsrecht vereinbart. Einige Jahre später war der damalige Besitzer der Liegenschaft aufgrund seiner finanziellen Notlage zum Verkauf gezwungen gewesen. Reiter bemühte sich um einen Käufer, dieser hätte ihm 1,15 Millionen Euro bezahlt. Da der Käufer aber nicht die Vergaberichtlinie für das „Einheimischen-Siedlungsgebiet Sonngrub“ erfüllte, wurde dieser seitens der Stadt abgelehnt. 2014 kam es zur Zwangsversteigerung und der einzige Bieter am Bezirksgericht Kitzbühel erwarb die Liegenschaft um 850.000 Euro. Reiter klagte daraufhin die Stadtgemeinde Kitzbühel auf Schadenersatz, die Differenz von 300.000 sollte von der Stadt getragen werden.

In der ersten Verhandlung wurde seitens des Landesgerichtes der Stadt Kitzbühel Recht gegeben, es folgte der Einspruch Reiters beim Oberlandesgericht, das den Fall prüfte und das Urteil aufhob. Es wurde neuerlich am Landesgericht Innsbruck verhandelt, dabei wurden die Stadt- und Gemeinderäte der letzten Legislaturperiode als Zeugen angehört. In dem Zivilprozess wurde erörtert, wie der Gemeinderat entschieden hätte, wenn es um die Ziehung des Vorkaufsrechtes gegangen wäre. Elisabeth M. Pöll

 
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