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Kitzbüheler Anzeiger
26.08.2019
News  
 

Folgt nun der Abrissbescheid?

Das letzte Wort in der „Causa Simmern“ wird trotz des negativen Beschlusses für die Flächenwidmung noch nicht gesprochen sein. Wie es mit der neuen Hofstelle weitergehen wird, ist noch offen – es kann der Abrissbescheid erfolgen oder doch noch eine Widmung, die sicherlich mit Sanktionen verbunden sein wird.

Kirchberg | In seiner Sitzung am 13. August beschäftigte sich der Gemeinderat wieder mit der „Causa Simmern“. Die Diskussion und Abstimmung über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes und die Festlegung eines Bebauungsplanes stand auf der Tagesordnung.

Es war nicht das erste Mal, dass sich der Gemeinderat mit diesem Bauvorhaben beschäftigte. Seit 2007 ist es ein wiederkehrendes Thema im Bauausschuss und auch im Gemeinderat. Es geht um den Neubau einer Hofstelle, die im Freiland unter der Auflage, dass die alte Hofstelle abgerissen wird, genehmigt wurde. Es folgten Verzögerungen, Verlängerungen der Fristen und Wechsel bei den Besitzern. Und mit diesen Wechseln in den Besitzverhältnissen verlor auch die Vereinbarung, die alte Hofstelle abzureißen, ihre Gültigkeit, denn die beiden Objekte gehören nicht mehr demselben Besitzer. Die neue Hofstelle ging in den Besitz der Simmern AG, die alte Hofstelle gehört Christian Krimbacher, dem Vorstand der Simmern AG.

Vorgangsweise darf nicht Schule machen

„Eine solche Vorgangsweise gehört sanktioniert“, kritisieren Vizebürgermeister Andreas Schipflinger und GV Matt­hias Gröderer (beide Liste Unser Kirchberg). Was die beiden ÖVP-Politiker stört, ist nicht nur, dass die baulichen Maßnahmen vom Baubescheid abweichen, sondern auch der Wechsel in den Besitzverhältnissen. AG‘s dürfen in Tirol landwirtschaftliche Flächen problemlos ankaufen und daher befürchten Schipflinger und Gröderer, diese Vorgangweise könnte Schule machen und auf diese Weise zahlreiche Höfe von Kleinbauern veräußert werden. Hierfür gab es auch Zustimmung vom Bürgermeister und seiner Liste (SPÖ). An dieser Stelle ist das Land Tirol gefordert, die Gesetze entsprechend zu ändern.

Bestandsabsicherung durch Flächenwidmung

Der Gemeinderat beschäftige sich in seiner Sitzung auch mit dem Rückbau des Gebäudes, da Teile zu hoch und nicht den Plänen entsprechend errichtet wurden. Die genehmigte Wohnfläche, so war man sich einig, würde auf 100 Quadratmeter reduziert werden. Es ging aber auch um die Absicherung des Bestandes, also des Neubaus, und dies wäre mit einer Flächenwidmung zu erwirken gewesen. In einer geheimen Abstimmung entschied sich der Gemeinderat mit sieben Ja-, neun Nein-Stimmen und einer Enthaltung aber dagegen.

Auslegung der Fertigstellung

War das Gebäude bei Ablauf der Frist (eine weitere Verlängerung war nicht mehr möglich) nun fertig oder nicht? Für Bürgermeister Helmut Berger war dies nicht der Fall. „Gemäß der Tiroler Bauordnung war das Gebäude nicht fertig, es befindet sich noch im Rohbau“, sagt Berger gegenüber dem Kitzbüheler Anzeiger. Anders sieht dies Christian Krimbacher (Vorstand der Simmern AG): „Wir haben das Gebäude fristgerecht als fertig gemeldet.  Das Dach wurde errichtet, einzig die Fenster fehlen.“

Juristisch gesehen müsste nun durch Bürgermeister Helmut Berger der Abrissbescheid erteilt werden. „Da es keine Umwidmung gab, wäre der Totalabbruch zu verordnen – für mich persönlich ist das aber eine überschwängliche Aktion“, sagt Bürgermeister Helmut Berger, der sich vor diesem Schritt noch mit verschiedenen Institutionen, wie der Agrarwirtschaft, absprechen will, aber auch vor strengen Sanktionen bei einem Erhalt des Gebäudes spricht: „Wir müssten das Ganze zudem mit einem Bebauungsplan  belegen, der nicht verändert und kein Raum für Vermietung geschaffen werden kann.“ Bei einer neuerlichen Bauverhandlung müssten beide Gebäude festgemacht werden.

Bescheidsmäßigen Zustand herstellen

Seitens der Simmern AG überlegt man sich weitere Schritte, jedoch wird an der bescheidsmäßigen Herstellung des Zustandes weitergearbeitet. „Es geht um die Auslegung der Tiroler Raumordnung und in dieser Rechtsfrage hat der Bürgermeister einen anderen Standpunkt. Es gilt, die Rechtsfrage zu klären“, sagt Heinrich Schmiedt, Rechtsberater und Aufsichtsrat der Simmern AG.

Für den neuen Simmern-Hof war ein Schaubauernhof geplant, der die Vielfalt der Landwirtschaft – von der Fisch- und Bienenzucht bis zur Viehwirtschaft mit Hühnern, Ziegen und Rindern – zeigt. „Wir wollen vor allem alte Rassen hier beheimaten“, erzählt Krimbacher. Zudem will man im nahegelegenen Bereich eine Hackschnitzelanlage errichten. Elisabeth M. Pöll

 
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