Kitzbüheler Anzeiger
12.08.2018
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Ermittlungen wurden eingestellt

Staatsanwalt Florian Oberhofer kann keinen konkreter Tatverdacht begründen. Der Grundstücksverkauf an die Explorer-Hotelgruppe war kein Fall von Untreue.

St. Johann | Am Freitag, 3. August, ging das Schreiben von Staatsanwalt Florian Oberhofer bei den St. Johanner Bergbahnen ein. Die Causa wird geschlossen, weil nach dem geführten Ermittlungsverfahren gegen keine Person ein konkreter Tatverdacht begründet werden konnte. „Die Liegenschaft wurde im Vergleich zu ihrer Anschaffung sogar gewinnbringend veräußert. Es kann auch unter Berücksichtigung eines Fremdvergleichs nicht festgestellt werden, dass ein höherer Kaufpreis erzielt hätte werden können“, erklärt der Staatsanwalt in dem Schreiben, das dem Kitzbüheler Anzeiger vorliegt.

Durch Gutachten zur Staatsanwaltschaft

Der Grundstücksverkauf an die Explorer Hotel Gruppe geriet aufgrund eines Gutachtens ins Visier der Staatsanwaltschaft. Wie berichtet, sollte dieses Gutachten beweisen, dass besagtes Grundstück unter dem Verkehrswert verkauft worden sei. Der Verdacht der Untreue stand im Raum. Dies weißt nun Staatsanwalt Oberhofer in dem Schreiben konkret zurück: „Ein unmittelbarer Vermögensschaden konnte nicht festgestellt werden. Auch ein darauf gerichteter Vorsatz ist nicht indiziert, weil mit der Veräußerung des Grundstückes und dem damit verbundenen Hotelprojekt eine Steigerung der Nächtigungszahlen und damit auch eine Steigerung des Umsatzes der Bergbahnen erwartet werden konnte.“

Grundstück wurde im Jahr 2015 verkauft

Rückblick: Im Jahr 2015 verkauften die St. Johanner Bergbahnen, die damals im Mehrheitsbesitz der Gemeinden St. Johann und Oberndorf sowie des Tourismusverbandes standen, das Grundstück neben dem Rueppenhang an die Explorer Gruppe zu einem Preis von 110 Euro. Sieben Jahre zuvor hatte die Bergbahn das Grundstück um 70 Euro pro Quadratmeter gekauft. Die damals finanziell angeschlagene Bergbahn konnte einen Notverkauf des Grundstückes abwenden, mit dem Ziel, dort ein Hotelprojekt zu realisieren.

„Untreues Verhalten hat sich nicht begründet“

Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass es beim Verkauf mit rechten Dingen zuging: „Der Unterfertigung des Kaufvertrages liegt ein mehrheitlicher Beschluss des Aufsichtsrates zu Grunde, sodass sich auch gegen den Geschäftsführer, der den Kaufvertrag im Auftrag des Aufsichtsrates unterfertigt hat, kein Anfangsverdacht in Richtung eines untreuen Verhaltens begründet hat.“

Keine Förderungen seitens der Gemeinde

Bürgermeister Stefan Seiwald (VP) stellte bereits im Rahmen der Vorberichterstattung (siehe Artikel Kalenderwoche 27) klar, dass die Explorer Hotel Gruppe in St. Johann keinerlei Förderungen oder Begünstigungen durch die Gemeinde erhalten habe.
Johanna Monitzer

 
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