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Kitzbüheler Anzeiger
20.02.2017
News  
 

Enteignung wird angefochten

Grundeigentümer Johann Jöchl will sich gegen die anstehende Enteignung wehren. Das Land Tirol braucht einen Teil seines Grundes für den Neubau der Kohlhoferbrücke.

Reith | Die Wogen in Reith haben sich noch immer nicht geglättet. Der geplante Ausbau  der Kohlhoferbrücke zu einer zweispurigen Brücke sorgt nach wie vor für Aufsehen. Da sich das Land Tirol nicht mit dem Grundeigentümer Johann Jöchl einigen konnte, wurde ein Enteignungsverfahren eingeleitet. „Wir haben alles versucht, um mit dem Grundeigentümer einig zu werden. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren“, erklärt dazu Erwin Obermaier vom Baubezirksamt Kufstein.
Gegen die anstehende Enteignung will sich der Landwirt mit allen Mitteln wehren. Schützenhilfe bekommt er vom Grünen GR Florian Pointner, der sich seit Anbeginn gegen den Neubau aussprach. „Für mich ist das moderner
Landraub“, so Pointner. Die Innsbrucker Rechtsanwältin Margarete Rittler wurde mit dem Fall betraut. Um den Rechtsstreit zu finanzieren, werden auf einem Treuhandkonto Spenden gesammelt.

380 Quadratmeter benötigt das Land Tirol
Gestritten wird letztendlich um 380 Quadratmeter Grundfläche, die für den Neubau der Kohlhoferbrücke dauerhaft benötigt werden. Grundeigentümer Jöchl ist die angebotene Entschädigung zu gering. „Es kann nicht sein, dass das Land Grund, der für den Brückenbau nicht gebraucht wird, weitaus teurer verkauft, während die Grundeigentümer mit einer kleinen Entschädigung abgespeist werden. Das ist Spekulation“, so Jöchl. Erwin Obermaier kontert: „Wir haben Richtsätze für die Entschädigung von Grundeigentümern, an die wir uns halten müssen.“

„Wie soll ich über die Straße kommen?“
Weiters hätte der Landwirt gerne eine sichere Überquerungsmöglichkeit der Straße für sich und seine Tiere. „Momentan komme ich noch gut über die Straße, da die Autofahrer langsam an die Brücke heranfahren und dann komplett abbremsen. Bei einer zweispurigen Brücke drosseln die Autofahrer ihre Geschwindigkeit aber nicht mehr“, veranschaulicht Jöchl. All das habe er in den Verhandlungen versucht, den Verantwortlichen zu erklären. „Ich bin nicht generell gegen einen Neubau, aber die Dimension ist zu groß“, erklärt der Landwirt.
Der Bescheid über die Enteignung ist bei Grundeigentümer Jöchl vor Redaktionsschluss noch nicht eingelangt. Rechtsanwältin Margarete Rittler hat sich aber bereits einen ersten Überblick über den Fall gemacht, wie sie dem Kitzbüheler Anzeiger erklärt. „Knackpunkt wird die tatsächliche Abwägung der Interessen sein“, erklärt Rittler. Die Rechtsanwältin rechnet Jöchl in erster Instanz wenig Chancen aus.

Der Gerichtsweg ist langwierig
Nach Ausstellung des Bescheides über die Enteignung kann Beschwerde erhoben werden, dann muss sich der Landesverwaltungsgerichtshof in Innsbruck damit befassen. Als weitere Instanzen wären der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtshof möglich. Darüber hinaus gäbe es auch europäische Instanzen. „Wenn nötig, werden wir durch alle Instanzen gehen“, gibt sich Pointner schon einmal kämpferisch.
Bis es zu einer Entscheidung kommt, könnte somit noch viel Wasser unter der Kohlhoferbrücke durchfließen.
Johanna Monitzer

 
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