Kitzbüheler Anzeiger
19.01.2020
News  
 

Ehering sucht seinen Besitzer

Immer wieder landen kuriose Gegenstände in den Fundämtern im Bezirk. So warten Eheringen auf ihren Besitzer. Oder werden sie vielleicht gar nicht vermisst?

Bezirk | Ein goldener Herren-Ehering mit der Gravur „Karin 24.04.1999“ wartet im Safe in Fieberbrunn schon länger auf seinen Besitzer. Genauso wie ein neuwertiges grünes Kinder- Mountainbike oder eine teure optische Markenbrille. „Ganz selten fragt jemand nach, ob etwas gefunden wurde“, erzählt Christina Donauer, die für das Fundamt in Fieberbrunn zuständig ist.
Selbst wenn der Besitzer ausfindig gemacht werden kann, werden die Dinge manchmal nicht abgeholt. „Einmal wurde das Scangerät einer großen Speditionsfirma bei uns abgegeben, der Fahrer muss es wohl irgendwo liegen gelassen haben. Wir haben die Firma verständigt, abgeholt wurde es nie – wobei die Spedition sicher oft bei uns vorbei fährt“, wundert sich Donauer.

Motorsäge abgegeben
Auch im Fundamt in St. Johann wartet ein Herren-Ehering auf seinen Besitzer. Das Kurioseste, das in letzter Zeit abgeben wurde, war eine Motorsäge. „Die Säge hat niemand vermisst und wir haben sie nach einem Jahr Aufbewahrungszeit dem Bauhhof übergeben“, erzählt Melanie Mettler. Im Gegensatz zu Fieberbrunn wird in St. Johann oft nachgefragt. „Viele Menschen kommen immer wieder, da sie hoffen, dass z.B. ein Schlüssel oder ein Handy doch noch gefunden wurde“, berichtet Mettler.
Handys und Schlüssel sind übrigens die Dinge, die am öftesten verloren und abgegeben werden. Im Fieberbrunner Fundamt hält man sogar einige Aufladegeräte bereit, damit das Handy eingeschaltet bleibt, falls der Besitzer anrufen sollte.

Wie lange dauert die Aufbewahrungspflicht?
Das Fundamt muss die abgegebenen Gegenstände im Schnitt (je nach Wert) mindestens ein Jahr aufbewahren. Dann wird der Finder verständigt, ob er sein Fundstück haben möchte – falls nicht wird es entsorgt oder gespendet.
Alle gefundenen und gesuchten Gegenstände findet man unter www.fundamt.gv.at.
Im Fundamt Kitzbühel wartet übrigens derzeit auch ein Kinderwagen auf seinen (kleinen) Besitzer.

Daten & Fakten- Suchen und Finden
Sie haben etwas verloren: Es gibt viele ehrliche Finder, die gefundene Gegenstände auf ein Fundamt bringen. Entweder man fragt direkt im örtlichen Fundamt in der Gemeinde nach oder sucht unter www.fundamt.gv.at, wo alle teilnehmende Ämter ihre Fundstücke erfassen. Es ist auch möglich, online eine Verlustanzeige aufzugeben.

Zur Abgabe verpflichtet
Sie haben etwas gefunden: Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe verpflichtet. Als Finder haben Sie gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Ersatz des notwendigen und zweckmäßigen Aufwandes (z.B. Fahrtkosten) sowie auf Finderlohn.

Wann und wer bekommt einen Finderlohn?
Die Höhe des Finderlohnes ist abhängig davon, ob der Gegenstand verloren oder vergessen wurde. Als verloren gilt alles, was dem Eigentümer im öffentlichen Raum abhanden kommt (z.B. auf der Straße). Als vergessen gilt, was im Aufsichtsbereich eines Dritten unabsichtlich hinterlassen wurde (z.B. in Hotels, Restaurants oder Geschäften). Finderlohn steht dabei jenen Personen nicht zu, die selbst in diesem Bereich wohnen oder beschäftigt sind (z.B. Bedienstete eines Hotels).
Für vergessene Gegenstände beträgt der Finderlohn 5 Prozent, für verlorene Gegenstände 10 Prozent. Wenn der Wert 2.000 übersteigt, wird der Finderlohn für den Teil des Wertes, der über 2.000 Euro liegt, halbiert. Quelle: www.fundamt.gv.at Johanna Monitzer

Nichts hält wohl mehr für die Ewigkeit. Eheringe werden auch vom Fundamt St. Johann und Fieberbrunn nicht abgeholt. Symbolfoto: pixelio/Hegewald

 
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