Kitzbüheler Anzeiger
06.06.2016
News  
 

Die Stadt hat gut gewirtschaftet

Die Jahresrechnung der Stadt Kitzbühel für das Jahr 2015 bringt ein Bruttoergebnis von 563.988,78 Euro. Der Verschuldungsgrad der Stadt liegt bei 29,76 Prozent.

Kitzbühel | Bei der Gemeinderatssitzung am Montag präsentierte Bürgermeister Klaus Winkler, der auch Finanzreferent der Stadt Kitzbühel ist, die Jahresrechnung 2015. Den laufenden Einnahmen von 42,1 Millionen Euro stehen Ausgaben von 41,5 Millionen Euro gegenüber, was ein Bruttoergebnis von fast 564.000 Euro ergibt. Der außerordentliche Haushalt wurde mit 9,9 Millionen ausgeglichen bilanziert. Die Einnahmen der Stadt Kitzbühel sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen.

Mit der Neuaufnahme von Darlehen und auch der vorzeitigen Tilgung solcher, hat sich der Schuldenstand der Stadt Kitzbühel von 8,2 Millionen Euro zu Jahresbeginn 2015 auf 8,396 Millionen Euro zum Jahresende nur gering verändert. Der Verschuldungsgrad der Stadtgemeinde liegt derzeit bei 29,76 Prozent.

Bei den Kommunalsteuern ist die Stadt Kitzbühel Spitzenreiter im Bezirk. Mit 5,1 Millio­nen liegt hier Kitzbühel noch vor St. Johann. Auf der Ausgabenseite liegen die Personalkosten der Stadt Kitzbühel mit 5,4 Millionen Euro, das entspricht 13,16 Prozent. „Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist der Aufwand hier relativ gering. In St. Johann beläuft sich der Aufwand für die Personalkosten auf 17,92 Prozent, in Wörgl auf 26,55 Prozent“, erklärt Winkler.

Auf Anfrage von Gemeinderat Peter Scheiring erläuterte Bürgermeister Winkler die Abweichung bei den Erlösen aus den geplanten Grundstücksverkäufen: „Im Stadtteil Sonngrub haben sich die geplanten Verkäufe hinausgezogen und auch beim Areal der ÖBB, das die Stadt ankaufte, wird der Weiterverkauf an die Sparkasse erst im nächsten Jahr vollzogen.“

Für die Kostengestaltung des Projektes NMS/Landesmusikschule interessierte sich UK-Gemeinderätin Marielle Haidacher. Die Gesamtrechnung für das Projekt ist noch ausstehend, da diese erst erfolgt, wenn die Außenfassade (voraussichtlich 2017) gestaltet ist. Die Überschreitung von zwei Millionen Euro sind auf nachträgliche Arbeiten sowie zusätzliche Leistungen zurückzuführen und keinenfalls auf Baukostenüberschreitungen.
Elisabeth M. Pöll

 
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