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Kitzbüheler Anzeiger
29.07.2018
News  
 

Die Kitzbüheler Bergbahn und ihr „allerstillster“ Teilhaber

Für einiges Störfeuer bei der Kitzbüheler Bergbahn AG sorgt derzeit der zweitgrößte Aktionär des Unternehmens, die „Meleda Anstalt“ mit Sitz in Liechtenstein. Die Bergbahnführung sah sich sogar gezwungen, Klage einzureichen. Doch was ist da eigentlich genau passiert?

Kitzbühel  | Am Anfang steht ein etwas sperriger Begriff: Das „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz“ (WiEReg) ist seit Beginn des Jahres in Kraft und verpflichtet Unternehmen, ihre Eigentümer transparent zu machen. Im Falle der Bergbahn AG Kitzbühel muss dies natürlich ebenfalls erfolgen. Doch dort gibt es einen Aktionär, der 31,8 Prozent Anteil hält und jegliche Auskunft verweigert.

„Wir haben pflichtgemäß und zeitgerecht Kontakt aufgenommen und die Meleda Anstalt in Liechtenstein ersucht und aufgefordert, ihre wirtschaftlichen Eigentümer und ihre Entscheidungsprozesse darzulegen. Diese Informationen konnten wir nicht erhalten und haben das dann einer rechtlichen Unterstützung anvertraut“, schildert Bergbahn-Vorstand Josef Burger gegenüber dem Kitzbüheler Anzeiger. Mehrfach wurde im Aufsichtsrat und bei der Jahreshauptversammlung auf das Problem hingewiesen und auch „mit Dr. Horst Wendling als  nominierten Vertreter Kontakt genommen“, so Burger weiter, „Nachdem wir keine dem Gesetz zufrieden stellende Antwort erhalten haben – auch nicht in der Hauptversammlung – war ich als Vorstand gezwungen, als ultima ratio, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden, einen Eigentümer auf Herausgabe der Identifikation zu klagen.“ Ein Schritt, der mehr als nur unüblich ist, wie der Vorstand unterstreicht: „Das ist eine sehr massive Maßnahme, das möchte ich betonen.“ Die Klage wurde am Liechtensteinischen Landgericht eingereicht, das Verfahren läuft und die erste Tagsatzung habe bereits stattgefunden, so Burger.

Meleda verweist auf laufendes Verfahren
Die Vertretung der Meleda Anstalt, Rechtsanwalt Stefan Mätzler, brachte auf Nachfrage des Kitzbüheler Anzeigers ebenfalls kein Licht in‘s Dunkel: „Das Verfahren ist anhängig, man wird sehen, was da passiert. Sie müssen Verständnis haben, dass ich daher nichts dazu sagen kann.“
Dass die Bergbahn AG derzeit nicht in der Lage ist, ihrer gesetzlichen Pflicht genüge zu tun, ist naturgemäß ein Problem: „Es kann der Gesellschaft Schaden entstehen. Meine Verantwortung ist eine klare: Dem Gesetzestext zu entsprechen, und der sieht vor, dass die wirtschaftlichen Eigentümer bekannt zu machen sind. Insbesondere für die Finanz- und Kreditinstitute. Dort wird nämlich Liechtenstein als Destination herangezogen, die besonderer Prüfung bedarf.“ Dennoch geht Burger nicht davon aus, dass die Banken einen Finanzierungsstopp verhängen, solange die Situation nicht geklärt ist (sh. dazu auch den Beitrag unten, Anm. d. Red.), denn: „Ich darf davon berichten, dass wir mit den Instituten, insbesondere, weil wir alle Schritte setzen, um die Eigentümer bekannt zu geben, kein Problem haben.“ Rückendeckung von der Politik hat sich die Bergbahn AG auch schon gesucht:  Als Schutzmaßnahme wurde u.a. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck über die Causa informiert.  

Mehrheit in öffentlicher Hand
Kitzbühels Bürgermeister Klaus Winkler stößt in das selbe Horn: „Die Stadt hält eisern und klar die Mehrheit und nichts kann passieren. Das ist das oberste Credo, dass nicht gegen den Willen und das Wohl der Stadt Kitzbühel und der Bergbahn gearbeitet wird.“ Deswegen werde man auch „mit allen Mitteln verhindern, dass sich an den Mehrheiten etwas ändert“. Aber das steht ohnehin nicht im Raum.  Winkler skizziert die möglichen Folgen  der Causa: „Es kann der Bergbahn Kitzbühel eine Strafe drohen und die Banken könnten schlechtere Konditionen bieten. Ein Szenario, das man nicht ganz aus dem Auge lassen kann, aber die Bergbahn AG ist finanziell sehr gut aufgestellt.“
Dennoch ist es natürlich alles andere als angenehm, einen Teilhaber, der mehr als die Sperrminorität hält, namentlich nicht zu kennen. „Es ist für mich völlig unverständlich und unappetitlich, warum diese Gesellschaft schweigt“, ereifert sich Winkler.
Auch Bergbahn-Vorstand Josef Burger zieht seine Schlüsse: „Ich muss schon eines sagen: Wenn man einen Gesetzestext wissentlich nicht befolgt, dann muss es letztlich doch Gründe geben, die schwerwiegender sind als die gesetzliche Verpflichtung.“

„Bin ein absoluter Bergbahn-Fan“
Der frühere Bürgermeister Horst Wendling vertrat bis vor Kurzem die Meleda im Aufsichtsrat der Bergbahn. Daher verweisen sowohl Burger als auch Winkler immer wieder auf ihn. Gegenüber dem Kitzbüheler Anzeiger legte er – mit Hinweis auf seinen Berufsethos als Rechtsanwalt – ebenfalls keine Details über die Meleda Anstalt offen, unterstrich jedoch: „Kurz gesagt: keinerlei Gefahr für die Bergbahn AG Kitzbühel, sie ist eines der wesentlichen Unternehmen in Kitzbühel und ich freue mich auf jede Investition der Bergbahn AG. Sie ist seit 20 Jahren wieder in einer Aufwärtsentwicklung – jede ist extrem notwendig und wird von mir in allen Bereichen unterstützt. Ich bin ein absoluter Bergbahn-Fan und lasse über die Bergbahn AG Kitzbühel nichts kommen.“
Dass der Bergbahn-Vorstand rechtliche Schritte gegen die Meleda Anstalt unternommen hat, findet Horst Wendling absolut „okay, Dr. Burger hat der Sache nachzugehen.“

Rechtslage „unbefriedigend“
Sowohl Josef Burger, als auch Bürgermeister Winkler und Horst Wendling sind sich einig, dass der Ausgang des anhängigen Verfahrens abzuwarten ist. Da das WiEReg ein sehr neues Gesetz ist, gibt es dazu noch keine entsprechende Rechtsprechung, schon gar nicht, wenn der Gerichtsschauplatz dafür im Ausland liegt. Horst Wendling rechnet aus rein juristischer Perspektive mit ersten Schiedssprüchen im Jahr 2019 bis 2020. Und auch Bürgermeister Klaus Winkler erläutert: „Die rechtliche Materie ist unbefriedigend, und auch, dass man den Gerichtsweg einschlagen muss ist unbefriedigend.“ Der Bürgermeister macht hier „dem Gesetzgeber einen gewissen Vorwurf“, da Unternehmen, die ihrerseits alles tun, um die Vorgaben umzusetzen, in so einer Situation quasi vor einer Mauer stehen. Auch Burger geht davon aus, dass die Republik nicht gleichsam die Stafe an die falsche Adresse richten wird. Die gesetzliche Frist für erstmalige Meldung lief mit 1. Juni aus, nun bleibt abzuwarten, ob die Offenlegung über den Rechtsweg gelingt. Elisabeth Galehr

Foto: Die Bergbahn AG Kitzbühel musste den Rechtsweg beschreiten, um die Vorgaben des Gesetzgebers umzusetzen, und die Personen hinter der „Meleda Anstalt“ namhaft zu machen. Foto: KitzSki

 
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