Kitzbüheler Anzeiger
03.04.2017
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Der Umgang mit der Geldwäsche

Für große Aufregung sorgte vergangene Woche ein Enthüllungsbericht der Rechercheplattform „dossier.at“ über ein russisches Geldwäsche-Komplott. Dahinter steckt ein kompliziertes System, über das in Summe 19 Milliarden Euro reingewaschen worden sein sollen.

St. Johann  | Ein Teil davon landete angeblich in Österreich.  „Dossier“ nennt als Empfänger solcher Zahlungen ein Unternehmen aus dem Bezirk, die Frivent GmbH in St. Johann. Wobei die Plattform gegenüber dem Unternehmen keinerlei Vorwürfe einer illegalen Handlung erhebt. Und auch Hannes Stolzlechner, Frivent-Bereichsleiter Vertrieb und Finanzen, zeigt sich auf Nachfrage des Kitzbüheler Anzeigers immer noch empört über die leidige Causa: „Wir machen selbstverständlich ganz reelle Geschäfte. Wir haben absolut nichts zu verstecken.“ Generell sagt Stolzlechner „sind uns die Hände gebunden, uns vor diesen Dingen zu schützen.“ Die von Dossier genannten Gelder seien von Konten aus der EU gekommen, das Unternehmen könne vorab ja nicht prüfen, welche Wege diese Mittel vorher genommen haben. „Wir hätten keine Möglichkeit gehabt, irgend etwas besser zu machen“, hält er fest und ergänzt, dass man rechtliche Schritte gegen die Rechercheplattform eingeleitet habe.

„Know your Customer“-Prinzip

Generell kommt in der Bekämpfung von Geldwäsche den Banken eine wichtige Rolle zu, wie Franz Stöckl von der Wirtschaftskammer Kitzbühel erläutert: „Wir als Banken sind Hauptakteure bei den Prüfungen. Aber auch sonst alle, die mit Finanzströmen zu tun haben.“ Erkennt eine Bank verdächtige Transaktionen, muss sie diese Verdachtsfälle bei der Geldwäschemeldestelle, die im Bundeskriminalamt angesiedelt ist, namhaft machen.  

Vor Kurzem wurde die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie ausgegeben, die in Österreich im  neuen Finanzmarkt-Geldwäschegesetz ihren Niederschlag findet. Dieses gilt seit 1.1. 2017 und betrifft im Wesentlichen die Kredit- und Finanzinstitute.

Weitere Bestimmungen im Kampf gegen Geldwäsche finden sich unter anderem in der Gewerbeordnung. Grob gesprochen gilt für den einzelnen Unternehmer das „Know -your-Customer“-Prinzip („Kenne deinen Kunden“).  Dadurch soll den kriminellen Kräften der Vorteil der Anonymität abhanden kommen.

Doch es bleibt immer noch die Frage, wie sich der einzelne Unternehmer gegen derartige dubiose Zahlungen absichern kann. Eine Recherche des Kitzbüheler Anzeigers ergab: Das dürfte nicht immer leicht sein. Zahlreiche Bestimmungen sind branchenspezifisch.  Immerhin, heißt es von der Wirtschaftskammer Tirol auf Nachfrage, kommen Geldwäsche-Fälle in Westösterreich selten vor. Qualifizierte Betreuung von Unternehmen, die in potenziell „problematischen“ Zielländern Geschäfte machen, kann über die Außenhandelsstellen erfolgen, wie die WK Tirol weiter erklärt. Da sich die rechtlichen Bestimmungen im Zuge der mittlerweile 4. EU-Geldwäscherichtlinie jüngst geändert haben, ist eine WK-Informationsveranstaltung im kommenden Herbst geplant.  Elisabeth Galehr

 
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