Kitzbüheler Anzeiger
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17.11.2020
News  
 

Das Virus muss vor den Türen der Heime bleiben

Die steigenden Corona-Fallzahlen stellen auch die Altenwohn- und Pflegeheime vor große Herausforderungen. Mit begrenzten Besuchszeiten mit Auflagen will man Infektionsrisiken einschränken. Aber auch ehrenamtliche Helfer dürfen nicht in die Heime – diese Aufgaben muss derzeit das Pflegepersonal übernehmen.

Bezirk | Besuch nur an jedem zweiten Tag, dazu ein negativer PCR-Test oder das Tragen von MNS-Masken – die Vorgaben von Land und Bund für die Besuche in Alten- und Pflegewohnheimen sind streng, damit das Virus ja nicht in die Heime getragen wird. Ein wirklich sinnvolles Konzept wurde aber während der Sommermonate nicht ausgearbeitet. „Die Politik hatte jetzt lange Zeit, um eine klare Strategie für Altenwohn- und Pflegeheime zu entwickeln. Eine sinnvolle Lösung wurde aber nicht präsentiert“, kritisiert Margit Luxner, die Leiterin des Tageszentrums in Kitzbühel.

Das Tageszentrum weiter offen halten
Das Tageszentrum für Senioren beim Altenwohnheim Kitzbühel bleibt weiterhin geöffnet, auch wenn der Betrieb runtergefahren wurde. „Wir wollen jene Leute, die alleine sind, oder deren Angehörige nicht die Zeit haben bzw. eine Entlastung brauchen, nicht im Stich lassen“, sagt Margit Luxner. Für die Leiterin des Tageszentrums ist klar, dass eine Vorgehensweise wie beim Lockdown im Frühjahr nicht tragbar ist: „Den Menschen fehlen die sozialen Kontakte. Teilweise waren sie die ganze Zeit alleine zu Hause und verstanden nicht, was jetzt los ist. Angst und Unsicherheit macht sich bei manchen älteren Menschen breit, da sie auch nicht die Informationen bekommen.“

Bewohner so gut wie möglich schützen
„Das Virus muss vor der Tür bleiben“ ist das Gebot der Stunde bei den Altenwohn- und Pflegeheimen. Damit dies auch so ist, wird ein großer Aufwand betrieben. Registrierung der Besucher und Fieber messen gehören zu den Stand­ards, zudem gilt es in den Heimen, eine Mund-Nasen-Schutz-Maske zu tragen. „Eine Maske, die wirklich schützt, ist die FFP2-Maske“, sagt Luxner. Diese Maske ist in Apotheken erhältlich.
Trotz der strengen Vorgaben seitens des Landes und Bundes gilt es in den Wohnheimen oft auch, individuell zu entscheiden, ob und wann ein Besuch gestattet ist. „Es gibt Leute, die können nur am Abend ihre Angehörigen im Altenwohnheim besuchen, da sie während des Tages in der Arbeit sind. Da braucht es eben ein wenig Fingerspitzengefühl“, sagt Luxner, die an die Besucher appelliert: „Bitte haltet euch an die Regeln!“. Während des Besuchs sollte man die Abstandsregelung einhalten – auch wenn Masken getragen werden.

Die Bewohner bei Laune halten
Die Einschränkungen haben aber auch Auswirkungen auf den Tagesablauf in den Heimen. Nicht nur, dass der Besuch nicht mehr täglich kommt, auch die ehrenamtlichen Helfer dürfen derzeit nicht in die Heime, um den Tag für die Bewohner zu verschönern. „Wir müssen jetzt die Bewohner beschäftigen und bei Laune halten. Dabei entlasten uns im Normalbetrieb die Ehrenamtlichen“, erzählt Luxner. Eine weitere Aufgabe, die auf das Pflegepersonal zukommt.

Klare Richtlinien für Mitarbeiter geschaffen
Nicht nur Besucher können das Virus in die Heime bringen. Mitarbeiter können ungewollt das Virus übertragen. Während des Sommers wurden bei den Mitarbeiter PCR-Tests durchgeführt – die optimale Lösung war es aber nicht. „Teilweise dauerte es zwischen fünf und acht Tage, bis die Testergebnisse vorlagen. Das ist viel zu lange“, erzählt Luxner. Im Altenwohnheim Kitzbühel hat man daher im Oktober eigene Richtlinien erstellt. Mit Antigentests testen sich die Mitarbeiter bei Anzeichen einer Erkrankung selbst. „Mit Symp­tomen darf keiner ins Haus. Bei den ersten Anzeichen testet man sich selbst und hat am gleichen Tag bereits ein Ergebnis“, erzählt Luxner, die vom Quertesten nicht viel hält. Die Antigentests wurden dem AWH von der Stadtgemeinde zur Verfügung gestellt.
Die Leiterin des Tageszentrums vermisst auch eine klare Strategievorgabe seitens des Landes und Bundes bei einem Coronafall in einem Heim.

Coronafälle im Sozialzentrum s‘elsbethen
Die schlimmste Befürchtung traf im Sozialzentrum s‘elsbethen in Hopfgarten ein. 24 Bewohner und 19 Mitarbeiter haben sich mit dem Corona-Virus angesteckt. Bange Momente zu Beginn der Infektion, doch zum Glück war der Verlauf der Krankheit mild, viele der Infizierten waren symptomfrei. Während der Infektionszeit sorgten Amtsarzt Alois Astner und die Hopfgartner Hausärzte für die medizinische Betreuung. Bis zum 4. November galt ein generelles Besuchsverbot für das Sozialzentrum s‘elsbethen. „Es war eine intensive Arbeit der Ärzte und des Sozialsprengels notwendig, damit wir dem Virus einen Schritt voraus waren und weitere Infektionen vermeiden konnten“, erzählt Hopfgartens Bürgermeister Paul Sieberer. Mit Hilfe von Antigentests konnte hier effektiv gearbeitet werden. Sieberer war erfreut, als das Besuchsverbot aufgehoben werden konnte und dass nur noch die Einschränkungen des Landes bzw. Bundes gelten. „Es ist wichtig, dass im Haus die Normalität gelebt werden kann und die Bewohner nicht vereinsamen und seelisch verhungern“, sagt Sieberer.

„Zwei Personen sind in den letzten Tagen leider aufgrund der Vorerkrankungen verstorben, beide Todesfälle sind in keiner Weise auf Corona zurückzuführen. Die restlichen 24 Bewohner haben die Infektion glücklicherweise bisher gut überstanden, vereinzelt sind Einige im Rahmen der fehlenden Mobilisation bzw. bestehender Vorerkrankungen laut Dr. Astner noch etwas geschwächt“, teilt der Hopfgartner Bürgermeister mit.
Für 21 Bewohner wurde die behördliche Absonderung bereits aufgehoben, drei Bewohner mit leichten Symptomen bleiben noch für kurze Zeit zur Sicherheit abgesondert.
Paul Sieberer appelliert an die Bevölkerung, das Virus nicht zu verleugnen: „Das Virus ist da und hochinfektiös. Mit Einhaltung einfacher Regeln wie häufig Hände waschen, Tragen von MNS und Abstand halten ließe sich vieles vermeiden.“ Elisabeth M. Pöll

Bilder: Für die Bewohner der Altenwohn- und Pflegeheime sind die sozialen Kontakte sehr wichtig, um nicht zu vereinsamen oder seelisch zu verhungern. Fotolia

Die Coronafälle im Sozialzentrum s‘elsbethen in Hopfgarten verliefen zum Glück mild. Foto: Pöll

Außerdem - Regelungen für Besucher
„Ein Einschleppen des Coronavirus in sensible Einrichtungen muss verhindert werden“ sagt LH Günther Platter. Daher wurden Abstimmungen zu weiteren Besuchsregelungen in Spitälern und Heimen getroffen.

Bezirk | „Auf Basis der bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmenverordnung sind Besuche bei Personen in Krankenanstalten sowie Wohn- und Pflegewohnheimen nur mehr eingeschränkt möglich. Das Virus muss unbedingt draußen vor der Spitals- und Heimtür bleiben“, betont LH Günther Platter, dass Tirol seine besonders sensiblen Bevölkerungsgruppen – gesundheitlich beeinträchtigte Personen in Spitälern sowie Bewohner von Wohn- und Pflegeheimen – jetzt noch stärker schützen muss.

Besuchsregelung für Krankenhäuser
So herrscht gemäß der Empfehlung des Landes in den Tiroler Krankenanstalten ab sofort ein generelles Besuchsverbot. Einzelfallentscheidungen und somit Ausnahmen können bei Besuchen von palliativ betreuten, sterbenden und intensivtherapiepflichtigen Patienten oder bei psychosozialer Indikation ermöglicht werden. Väter dürfen bei der Geburt ihrer Kinder weiterhin dabei sein. Die geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften sind einzuhalten. Ebenso sind eine telefonische Voranmeldung und die Rücksprache der Besucher mit dem Stationspersonal erforderlich. Außerdem werden die Besucher einer Gesundheitskontrolle unterzogen sowie registriert.

Regelung für Heime bis 17. und ab 18. November
Besucher werden in Wohn- und Pflegeheimen gemäß Empfehlung des Landes nur eingelassen, wenn diese ein negatives Ergebnis eines Antigentests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Ist das nicht möglich, darf der Heimbetreiber Besucher nur zulassen, wenn diese während des Besuchs durchgehend einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz tragen. Für jeden Bewohner darf nur ein Besuch innerhalb von zwei Tagen in die Einrichtung kommen. „Bis inklusive 17. November werden für jeden Bewohner außerdem höchstens zwei unterschiedliche Personen eingelassen“, berichtet Tilg und weiter: „Ab 18. November ist für jeden Bewohner ein täglicher Besuch möglich. Diese Begrenzung gilt nicht für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.“

Neuaufnahme im Wohn- und Pflegeheim
Der Betreiber eines Alten- und Pflegeheimes darf Bewohner zur Neuaufnahme nur dann einlassen, wenn diese ein negatives Ergebnis eines Antigentests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Wenn das Testergebnis einer Neuaufnahme positiv ist und ein ärztliches Sachverständigengutachten darüber vorliegt, dass gegen das Einlassen im Hinblick auf die Übertragung des Coronavirus keine Bedenken bestehen, kann dies einem negativen Testergebnis gleichgehalten werden.

Hausbesuche der Mobilen Pflege
Bei regelmäßigen ambulanten Behandlungen wie der Dialyse wird den Klienten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften empfohlen. Für die Mitarbeiter der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste finden physische Kontakte nur nach einer telefonischen Terminvereinbarung statt. 

 
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