Kitzbüheler Anzeiger
30.11.2020
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Corona Test ist positiv – ab ins Safe House

Urlauber und Mitarbeiter, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sollen ins Safe House nach Söll – zumindest solange bis die Abreise organisiert ist.

Bezirk, Söll | Ein ehemaliger Beherbergungsbetrieb in Söll wird zum Safe House umgewandelt. „Neun der zwanzig Betten haben wir vorerst vorbereitet“, berichtet TVB Wilder Kaiser Geschäftsführer Lukas Krösslhuber. Die Koordination des Safe Houses, wo Urlauber und Mitarbeiter aus unserer Region, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden untergebracht werden sollen, obliegt dem TVB Wilder Kaiser. Wo das Safe House in Söll genau liegt, darüber will man keine Auskunft geben.

Zuerst nach Innsbruck
Bevor es für die Corona-Positiven aber nach Söll geht, werden zuerst die Kapazitäten im Safe House in Innsbruck in Anspruch genommen. Das Alphotel, welches die Landesregierung als Safe House angemietet hat, sorgte bereits wegen der Kosten für Diskussionen. 4,4 Mio. Euro budgetierte die Landesregierung dafür. „Falls im Alphotel kein Platz mehr sein sollte, dann wird man nach Söll gebracht“, erklärt Krösslhuber.

Wer zahlt für das Safe House in Söll?
Die Vorhaltekosten für das Safe House in Söll übernehmen die teilnehmenden Tourismusverbände (Wilder Kaiser, Kufstein, Kaiserwinkl, St. Johann, Pillerseetal, Kitzbühel, Brixental, Hohe Salve, Wildschönau und Alpbachtal). Wie hoch diese Vorhaltekosten sind, darüber will Krösslhuber nicht sprechen. „Die Ausgaben sind überschaubar, da haben wir weitaus höhere Kosten, die aufgrund von Corona auf uns zukommen“, sagt er. Die Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden vom Land Tirol getragen. „Alle fallbezogenen Aufwendungen werden durch die Behörden getragen, weil es sich bei der Unterbringung in einer Quarantäne-Unterkunft um eine behördliche Maßnahme handelt“, informiert Jakob Kathrein von der Presseabteilung des Landes.

Die Behörde entscheidet
Wie lange eine Unterbringung von infizierten Gästen im Safe House von Nöten sein wird, das ist bei einem Rundruf unter den Touristikern vielen unklar – es wird auf die Behörden verwiesen. Das Land Tirol hat dem Kitzbüheler Anzeiger das Verfahren angesichts eines Praxisfalls erklärt (siehe „Nachgefragt“).

Tirol Werbung: „Wichtige Initiative“
Tirol Werbung Geschäftsführer Florian Phleps lobt die Initiative gegenüber dem Anzeiger: „Ich sehe die Tiroler Initiative Safe House als sehr wichtig. Damit wurde eine gute Lösung im Land geschaffen, um beispielsweise positiv getestete Gäste und Mitarbeiter sowie deren enge Kontaktpersonen unterzubringen, wenn diese über keine geeignete Unterkunft verfügen oder eine unmittelbare Rückreise zu ihrem Wohnsitz nicht möglich ist. Das trägt gleichzeitig zur Sicherheit von uns allen im kommenden Winter bei.“ Johanna Monitzer

Bild: Zwanzig Betten stehen im Safe House in Söll für die Region bereit. Symbolfoto: Daniel Reiter/Peter von Felbert

Nachgefragt - Wer muss ins Safe House?
Nehmen wir an, ein Gast fühlt sich während seines Aufenthaltes in der Region Kitzbühel plötzlich krank und wird positiv auf Corona getestet (milde Symptome). Jakob Kathrein vom Land Tirol hat unsere Fragen beantwortet.

Muss der Corona-positive Gast in ein Safe House übersiedeln oder darf er auch abreisen?
Sofern es die Umstände zulassen, können betroffene Personen eine geordnete Heimreise zu ihrem Wohnsitz auf direktem Wege antreten. Ihr Fall wird im Vorfeld einer möglichen Abreise mit den zuständigen Behörden am Wohnsitz der Personen abgeklärt.
Sollte eine Abreise möglich sein und von den Behörden am Wohnsitz genehmigt werden, dann werden die Fälle jeweils geordnet an die zuständigen Behörden des Heimatbundeslandes bzw. Heimatstaates am Wohnsitz übergeben.

Werden dem Infizierten Auflagen zur Abreise auferlegt z.B. wäre es ja fatal, wenn man mit dem Zug nach Hause fahren oder auf der Autobahn einen Stopp auf einer Tankstelle einlegen würde?
Wenn sich im jeweiligen Fall nach eingehender Prüfung der zuständigen Gesundheitsbehörde herausstellt, dass eine Abreise zum und eine Verbringung der Quarantäne am Wohnsitz zulässig und möglich ist – in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden am Wohnsitz der betroffenen Person – passiert dies jedenfalls unter Auflagen seitens der Gesundheitsbehörde.
Betroffene sind in dem Fall angehalten, eine geordnete Heimreise ohne Zwischenstopp anzutreten.

Gibt es für eine Übersiedlung in ein Safe House eine gesetzliche Grundlage und wie lange muss der infizierte Gast dort bleiben?
Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Unterbringung in einer Quarantäne-Unterkunft erfolgt durch die Gesundheitsbehörden, insofern wird auch ein entsprechender Bescheid ausgestellt, in dem die Quarantäne auch zeitlich festgelegt wird.
Die gesetzliche Grundlage bilden das Epidemiegesetz und darauf aufbauende Erlässe des Gesundheitsministeriums. jomo

 
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