Kitzbüheler Anzeiger
12.05.2020
News  
 

Aktion scharf wurde gestartet

Mit einem milliardenschweren Paket greift der Bund der österreichischen Wirtschaft unter die Arme – Kern ist dabei die Kurzarbeit. Finanzminister Gernot Blümel kündigte vor einigen Tagen an, dass die Finanzpolizei schwerpunktmäßig auf etwaigen Missbrauch kontrolliert.  

Bezirk | Das Kurzarbeitsmodell dient dazu, Arbeitslosigkeit durch die Coronapandemie einzudämmen. Es ermöglicht den Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Betrieb zu halten. „Mit dem neuen Kurzarbeitsmodell haben wir eine sehr gute und in Europa beispiellose Maßnahme aufgesetzt. Dieses System soll für Arbeitgeber attraktiv sein, die sonst Mitarbeiter kündigen müssten. Firmen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit mit Steuergeld bereichern wollen, sind nicht die Zielgruppe dieses Instruments. Daher Null Toleranz gegen Kurzarbeitsbetrüger“, unterstreicht Blümel. Österreichweit sind dabei 350 Finanzpolizisten im Einsatz.
Aus dem Finanzministerium heißt es weiter: „Die Risikoanalysen der Finanzpolizei zeigen, dass derzeit vermehrt Betriebe auch in jenen Branchen und Bereichen Kurzarbeit anmelden, in denen es keinen nachvollziehbaren Grund für Kurzarbeit gibt. Gleichzeitig steigt die Zahl der Anzeigen von betroffenen Dienstnehmern über Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben und entweder ihre Mitarbeiter zwingen, die eigene Arbeitszeit falsch einzutragen oder die Arbeitszeit fälschen, nachdem der Mitarbeiter sie eingetragen hat.“ Die Finanzpolizei werde daher auf Basis dieser Entwicklungen Schwerpunktkontrollen starten und gehe sowohl den Anzeigen als auch den Ergebnissen der eigenen Risikoanalysen konsequent nach. Ermittelt wird jedoch nur bei einem spezifischen Verdacht, beruhigt das Ministerium. „Redliche Unternehmen werden daher nicht unnötig belastet.“

Die Feststellungen der Finanzpolizei werden direkt an das AMS weitergeleitet. Straffälligen Unternehmen drohen dabei massive Konsequenzen: So umfasst der Strafrahmen für Abgabenhinterziehung je nach Ausformung empfindliche Geldstrafen bis zum doppelten des hinterzogenen Betrages und bis zu vier Jahren Haft. Auf Förderungsmissbrauch stehen bis zu 5 Jahre Haft und zusätzlich drohen hohe Strafen wegen Urkundenfälschung und Betrug.
Konkrete erste Zahlen zur Aktion für den Einzugsbereich des Finanzamtes Kitzbühel/Lienz lagen bis Redaktionsschluss noch nicht vor, wie der Kitzbüheler Anzeiger auf Nachfrage im Finanzministerium erfahren hat. Es gibt jedoch eine Bilanz der regionalen Finanzpolizei für die ersten Monate dieses Jahres: „Im Jahr 2020 wurden bislang 146 Betriebe überprüft, dabei gab es gegen 84 Personen Strafanträge. In Summe waren rund 100 Verstöße gegen das Sozialversicherungsgesetz und Lohn- und Sozialdumpinggesetz zu verzeichnen“, so Pressesprecher Johannes Pasquali. gale

Die Finanzpolizei startete eine Aktion scharf gegen Kurzarbeitsünder. Foto: BMF

 
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