Kitzbüheler Anzeiger
02.05.2017
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Achenobmann plagen Geldsorgen

Bereits vor rund einem Monat wären die Entschädigungszahlungen für die Grundeigentümer entlang der Reither Ache fällig gewesen. Laut Gutachten sind diese weit höher als ursprünglich angenommen. Achenobmann Ernst Schwaiger sucht nach einer Lösung.

St. Johann | „Um das Geld hätten wir die Gründe auch kaufen können“, wenn der Obmann der Großachengenossenschaft, Ernst Schwaiger, an die fälligen Entschädigungszahlungen für Grundeigentümer entlang der Reither Ache denkt, dann steigt der Ärger beim Kirchdorfer Alt-Bürgermeister ins Unermessliche. Kämpft doch die Großachengenossenschaft mit leeren Kassen, wie Schwai­ger schon im Rahmen der Diskussion rund um die geplanten Schutzmaßnahmen im Hagertal zwischen Erpfendorf und Kössen betonte. „Wir haben in den nächsten 15 Jahren mit Sicherheit kein Geld, um das zu realisieren“, sagt Schwaiger. Allein seit dem Jahr 1996 seien insgesamt 65 Millionen Euro verbaut worden. Die Hochwasserverbauungen in Kössen und St. Johann hätten ja vorgezogen werden müssen.


2,3 Millionen Euro

Doch das Projekt „Hagertal“ ist nicht das einzige Problem, mit dem Schwaiger und die weiteren Verantwortlichen zu kämpfen haben. „Am 22. März wären die Entschädigungszahlungen für die Grundeigentümer entlang der Reither Ache in St. Johann fällig gewesen. Immerhin rund 2,3 Million Euro“, informiert Schwaiger.

Wie berichtet, waren die Hochwasserschutzmaßnahmen nach dem verheerenden Hochwasser im Sommer 2012 notwendig geworden. Allerdings dauerte es, bis die Maßnahmen endlich realisiert werden konnten. Zwar wurden in einem ersten Bauabschnitt u.a. mit Gerinnungsaufweitungen und Dammschüttungen erste Maßnahmen gesetzt, aber das reicht nicht.

Zahlreiche Prozesse

Der zweite Bauabschnitt allerdings verzögerte sich aufgrund von Einsprüchen von einigen Grundeigentümern, deren Felder für die Errichtung von Retentionsbecken notwendig waren. Rund 213.000 Quadratmeter Grund benötigten die Wasserbauer für die Umsetzung. Ein Prozessmarathon folgte, doch schlussendlich gab das Höchstgericht der Gr0ßachengenossenschaft recht. Die Baumaschinen konnten auffahren.  

Nicht ausgefochten waren zu diesem Zeitpunkt jedoch die Entschädigungen, die an die Grundeigentümern zu zahlen sind, wie Schwaiger schildert. Ursprünglich rechnete er mit rund 480.000 bis 500.000 Euro. Dagegen erhoben die Betroffenen allerdings Einspruch. Von einem unabhängigen Sachverständigen wurde daher ein weiteres Gutachten erstellt.

„Demnach stehen den Grundeigentümern jetzt rund 2,3 Millio­nen Euro zu. Aber einem Nackten kann man nun einmal nichts mehr nehmen. Ich weiß nicht, wie wir das bezahlen sollen“, sagt Schwaiger und erklärt: „als Obmann kann ich dieses Gutachten nicht nachvollziehen.“

„Das hätten wir nie gebaut“

„Wenn wir das gewusst hätten, hätten wir das sicher nie gebaut“, ist Schwaiger erzürnt. Er könne die Höhe dieser Summe nicht nachvollziehen, zumal die Gründe bei den Eigentümern verbleiben und die Landwirte im Falle eines Hochwassers in jedem Fall zu 100 Prozent entschädigt werden. Er sei aber natürlich um eine Lösung bemüht und werde daher beim zuständigen Landesrat um Unterstützung ansuchen.
Margret Klausner

 
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