Kitzbüheler Anzeiger
09.11.2017
News  
 

Abriss des Dachgeschosses

Einen Teilerfolg hat die Gemeinde Waidring rund um den Abbruchbescheid für einen Teil des ehemaligen Gasthofes Steinplatte vor Gericht erzielt. Das Dachgeschoss des Gebäudes muss abgerissen werden.

Waidring | Das waren gute Nachrichten für Waidrings Bürgermeister Georg Hochfilzer – das Landesverwaltungsgericht hat der Gemeinde hinsichtlich ihrer Klage rund um den ehemaligen Alpengasthof Steinplatte recht gegeben.

„Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit des von der Baubehörde erlassenen Abbruchbescheides für das Dachgeschoss vollinhaltlich bestätigt“, informiert Hochfilzer. Heißt im Klartext: Der Eigentümer des Gebäudes muss das oberste Geschoss aus Sicherheitsgründen abreißen.

Bewegte Geschichte des Alpengasthofes

Hinter dem Alpengasthof Steinplatte liegt eine wechselvolle Geschichte. Vor fast 20 Jahren wurde der ehemalige Gasthof am Höhenparkplatz der Steinplatte von einem Rosenheimer Unternehmer gekauft, der aus dem bestehenden desolaten Gebäude ein Clubhotel mit 300 Betten machen wollte. Eine Versteigerung wurde an- und wieder ausgesetzt, weitere Pläne geschmiedet. Die Gemeinde genehmigte dann sogar den Bau eines zweiten Gebäudes, dass inzwischen auch steht, aber ebenfalls vor sich hin modert.

Der Anblick sorgt allgemein für Ärger

Der Anblick der beiden Ruinen sorgt vor allem bei Wanderern und Skifahrern für Kopfschütteln. Im Vorjahr ließ die Gemeinde sogar ein Gutachten betreffend der Sicherheit erstellen. Dorfchef Hochfilzer  ließ dann Aufräumarbeiten durchführen, damit wenigstens rund um das Gebäude Ordnung herrsche. Immer wieder trafen sich die Beteiligten zu Krisensitzungen, immer wieder sagte der Eigentümer zu, weiterbauen zu wollen. Während des Sommers wurde auch immer wieder gearbeitet.

Abrissbescheid ist rechtskräftig

Das Gerichtsurteil über den Abbruchbescheid des Dachgeschosses des ersten Gebäudes ist rechtskräftig, wie Hochfilzer betont. „Nachdem aber eher nicht zu erwarten ist, dass der Bauherr den Abbruch selbst realisieren wird, wurde bereits ein Antrag auf Durchführung des Abbruches im Wege der sogenannten ‚Ersatzvornahme‘ gestellt“, sagt Bürgermeister Georg Hochfilzer.

Dazu werden Angebote von Firmen eingeholt sowie ein Kostenvorschuss für die Abbruchkosten eingefordert, erklärt Hochfilzer. „Wenn das alles positiv über die Bühne geht, sollte das dann zu beauftragende Unternehmen den Abbruch des Dachgeschosses realisieren“, klärt der Bürgermeister über die nächsten Schritte der Gemeinde auf. Dass der Abbruchbescheid nicht beide Gebäude, sondern nur das Dachgeschoss beträfe, liege im Übrigen daran, dass nur dieses eine Geschoss einsturzgefährdet sei. „Das haben die statischen Gutachten ergeben“ , so Hochfilzer. Margret Klausner

 
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