Kitzbüheler Anzeiger
04.05.2019
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Abgabe für Kinderspielplätze

Einstimmig sprach sich der Kitzbüheler Gemeinderat für eine Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe für Spielplätze aus.

Kitzbühel | Bei der Sitzung am Montag beschäftigte sich der Kitzbüheler Gemeinderat mit einer Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichs­abgabe für Spielplätze. Auslöser für diesen Tagesordnungspunkt war aber nicht die Möglichkeit einer weiteren Einnahmequelle für die Stadt, sondern der Paragraph 12 in der Tiroler Raumordnung, der die Notwendigkeit von Spielplätzen und Nebeneinrichtungen bei Wohnanlagen regelt. Auch die Abgabenhöhe wird hier vorgegeben. Bei 6 bis 12 Wohnungen werden 5.000 Euro, bei 13 bis 24 Wohnungen 10.000 Euro, bei 25 bis 50 Wohnungen 15.000 Euro und bei mehr als 50 Wohnungen 25.000 Euro als Ausgleichsabgabe fällig. „Die Wohnanlagen bei uns sind nicht so riesig, da kommen die ersten beiden Formen am meisten vor“, kommentiert Bürgermeister Klaus Winkler die Staffelung. Von FPÖ-Gemeinderat Michael Hagsteiner kam der Einwand, dass eine höhere Abgabe einen größeren Anreiz für die Errichtung von Kinderspielplätzen schaffen könnte – dies ist aber vom Gesetz her nicht möglich. Parteikollege Bernhard Schwendtner regte an, entsprechende Parameter für die Spielplatzgröße zu schaffen. Geregelt hingegen ist bereits die Ausstattung wie Bürgermeister Winkler versichert: „Eine Schaukel alleine aufstellen, reicht nicht aus.“

Notwendigkeit muss geprüft werden

Seitens der Baubehörde muss geprüft werden, ob eine Notwendigkeit für einen Kinderspielplatz bei der Errichtung einer Wohnanlage gegeben ist. Von dieser ist der Bauwerber zu befreien, wenn sich in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz befindet, der ohne besondere Gefahren zugänglich ist bzw. ein Fläche zugänglich ist, wo die Kinder spielen können. Ausgenommen sind auch Wohnanlagen, deren besonderer Verwendungszweck es nicht erwarten lässt, oder wenn es aufgrund des Baubestandes nicht möglich ist.

Die Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe für Spielplätze laut dem Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes wurde einstimmig beschlossen.
Elisabeth M. Pöll

Bild: Die Notwendigkeit von Spielplätzen wird von der Baubehörde geprüft. Foto: rechenhof.at

 
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