Kitzbüheler Anzeiger
14.04.2020
News  
 

11.500 ersuchten um Erste Hilfe

Seit Ende vergangener Woche ist es möglich, Anträge für den Härtefonds, der in Not geratenen Unternehmen zur Verfügung steht, zu stellen. Bis Anfang der Woche sind tirolweit 11.500 Anträge bei der für die Abwicklung zuständigen Wirtschaftskammer eingegangen.

Bezirk | Das Verfahren sei „nicht kompliziert“, unterstricht WK-Bezirksstellenleiter Balthasar Exenberger. Der Antrag werde online gestellt, geht nach Innsbruck in die Kammer zur Erstprüfung auf Vollständigkeit der Angaben etc. und nach einer weiteren Prüfung erfolgt gegebenenfalls die Freigabe. Insgesamt waren nach wenigen Tagen schon 11.500 Anträge tirolweit registriert, die ersten Auszahlungen erfolgten bereits Anfang letzter Woche und sind mittlerweile zu 95 Prozent erledigt.

Was ist der Härtefonds? Wer profitiert?
Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von zwei Milliarden Euro ist eine rasche Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise.
In der aktuell laufenden Phase 1 des Härtefall-Fonds werden Selbstständige, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten unterstützt. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Das Wirtschaftsministerium klärt über die Details auf: Die EPU, neue Selbstständige, freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmer (bis max. zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) bekommen einen Härtefonds zur Verfügung gestellt. Ziel ist, die durch das Corona-Virus entstandenen Härtefälle durch Zuschüsse abzufedern, um persönliche Lebenserhaltungskosten zu tragen.

In Phase 1 werden entweder 500,00 oder 1.000,00 Euro sofort ausgezahlt. In Phase 2 werden Auszahlungen in Höhe von 80 Prozent des verlorenen Einkommens bis maximal 2.000,00 Euro pro Monat für maximal drei Monate getätigt. (Insgesamt gibt es also bis zu 6.000,00 Euro in drei Monaten). Die Beantragung für Phase 1 ist seit Freitag, 27. März, ausschließlich online möglich und wird von der österreichischen Wirtschaftskammer abgewickelt (auch für Nicht-WKO-Mitglieder). Eine Rückzahlung der Zuschüsse ist nicht notwendig. Die Beantragung und Auszahlung der Unterstützung in Phase 2 startet nach Ostern und steht einem großen Bezieherkreis offen. Es wird keine Einkommensober- und -untergrenzen geben, auch  Mehrfachversicherungen, sowie Nebenverdienste sind keine Ausschlussgründe. Zudem können auch Neugründer (Unternehmensgründungen ab 1. Jänner 2020) aus diesem „Erste-Hilfe-Fonds“ einen Pauschalbetrag beziehen. Weitere Informationen – auch zu den weiteren  finanziellen Unterstützungen für die Unternehmen – gibt es unter anderem bei der Wirtschaftskammer Kitzbühel. gale/KA

Die Ausschüttung erfolgte rasch.

 
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