Kitzbüheler Anzeiger
22.12.2014
News  
 

Kaufen: Ja - darin wohnen: Nein

LVWG bestätigt die Entscheidung der Gemeinde: Die Suiten des Kitzbühel Country Club dürfen nur im Rahmen des Clubbetriebes genutzt werden. Was steckt hinter dem von Richard Hauser entwickelten Investitionsmodell?

Reith | Ein imposantes Bauwerk prägt die Ortseinfahrt von Reith - der Kitzbühel Country Club (KCC). Der KCC ist der erste „Private Members Club“ in der Alpenregion. „Wir haben mit 400 Gründungsmitgliedern angefangen, derzeit haben wir fast 800 zahlende Mitglieder. Der KCC kann als Erfolgskonzept gehandelt werden“, erzählt Clubbesitzer Richard Hauser. In die Schlagzeilen ist Hauser zuletzt gekommen, weil er ein neuartiges Investitionsprojekt entwickelt hat. Er will Suiten im Club an Investoren verkaufen. Die Gemeindeführung befürchtete eine Schaffung von Freizeitwohnsitzen.

Die Baubewilligung wurde für einen Hotel- und Clubanlagenbetrieb erteilt. 2013 suchte Hauser auf Erweiterung des Verwendungszweckes auf „Wohnanlage“ an. Dieses Ansuchen wurde von der Gemeinde abgelehnt. Hauser legte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVWG) ein. Die Beschwerde wurde nun als unbegründet abgewiesen - die Gemeinde hat Recht. „Für das LVWG war aufgrund der Lage des Kitzbühel Country Clubs in einer tourismusintensiven Region außer Zweifel, dass die Antragsteller im Verfahren glaubhaft zu machen haben, dass eine Verwendung als Freizeitwohnsitz nicht beabsichtigt ist. Diese Glaubhaftmachung ist den Antragsstellern nicht gelungen“ heißt es zusammenfassend in der 29 Seiten starken Erkenntnis des LVWG, welche dem Kitzbüheler Anzeiger vorliegt.

Eine, der 39 Suiten, hat Hauser bereits im letzten Jahr verkauft. Der Käufer hat eine Nutzungsvereinbarung mit dem KCC abgeschlossen „Der Käufer darf nicht seinen Hauptwohnsitz im KCC anmelden und dort auch nicht wohnen. Die Suite muss als Hotelzimmer genutzt werden“, erklärt Bürgermeister Stefan Jöchl die Rechtslage.

„Geld investieren und Arbeitsplätze schaffen“

Dass die Veräußerung von Einheiten im KCC nur der Kapitalschaffung dient, betont Hauser. „Das Projekt war und ist nicht zur Schaffung von Wohnsitzen gedacht, sonst hätte ich eine Wohnanlage bauen können. Es dient zur Schaffung von Eigenkapital, um von den Finanzmärkten unabhängiger zu sein. Wir ermöglichen Investoren, ihr Geld nachhaltig zu investieren und schaffen Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Region“, erklärt Hauser.

Wie funktioniert das Modell? Wer kontrolliert?

Der Investor kauft eine Einheit im KCC und wird ins Grundbruch eingetragen. „Gleichzeitig schließt er eine Nutzungsvereinbarung mit dem KCC ab“, erklärt Hauser. Der Investor bekommt einen fixen Mietzins oder wird an den Beherberungserlösen beteiligt. Auch Firmen will Hauser die Möglichkeit geben, sich im KCC einzukaufen.
Wie kann kontrolliert werden, ob nicht doch der Investor seine eigene Einheit selbst nutzt? „Eine umfangreiche Kontrolle ist bei uns leicht möglich, da unser Hotelreservierungssystem exakt alle An- und Abreisen aufzeichnet und an die Meldebehörde übermittelt“, erklärt Hauser. Bei der bereits verkauften Einheit gab es nie Beanstandungen, die Einheit wurde, wie das Gesetz es vorschreibt, durch den KCC genutzt, betont Hauser. „Wenn der Wohnungseigentümer im KCC wohnen möchte, dann muss er, wie alle anderen Gäste, eine entgeltliche Buchung vornehmen“, erklärt Hauser.

BH hat bisher keinerlei Beanstandungen

Dass es keinerlei Beanstandungen bei der bereits verkauften Einheit gibt, bestätigt Martin Grander von der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel - aber was passiert mit den verkauften Einheiten, falls es den KCC als
Betrieb einmal nicht mehr geben sollte? „Das kann ich nicht beantworten, deshalb sieht die Gemeinde den Verkauf der Einheiten auch sehr kritisch“, so Bürgermeister Jöchl. Die Bezirkshauptmannschaft weißt darauf hin, dass eine Einstellung des Betriebes, keinen Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse hat. „Sollte parallel die BH Kitzbühel jedoch als zuständige Grundverkehrsbehörde nachweisen können, dass eine Suite entgegen der abgegebenen Erklärung rechtswidrig als Freizeitwohnsitz genutzt wird, wäre ein Strafverfahren durchzuführen und ein Feststellungsbescheid über diesen Umstand zu erlassen. Nach dessen Rechtskraft müsste die Grundverkehrsbehörde namens des Landes Tirol bei Gericht die Versteigerung der Suite beantragen“, erklärt Grander.

Dass er als Unternehmer die freie Wahl mit dem Umgang seines Eigentums haben muss und dass es ihm nicht um die Schaffung von Freizeitwohnsitzen geht, betont Hauser. „Jeder Unternehmer hat das Recht, auf Gestaltungsfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Gesetzes-Sicherheit habe ich nun durch die Erkenntnis des LVWG erhalten. Ich werde auch weiterhin offen meine Ideen, wie dieses neue Investitionsmodell, kommunizieren und scheue mich vor kritischen Diskussionen nicht“, sagt Hauser.
Johanna Monitzer, Foto: KCC

Daten & Fakten - Kitzbühel Country Club

Reith | Der KCC ist der erste „Private Members Club“ in der Alpenregion. Für Mitglieder bietet er Dienstleistungen, Infrastruktur und verschiedene Angebote. 39 Suiten gehören zum Club. Der Club hat 365 Tage im Jahr geöffnet. Laut eigenen Angaben hat der KCC derzeit rund 800 Mitglieder und beschäftigt 40 Mitarbeiter. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 3.600 Euro. Jahresgebühr 1.800 Euro.
Der KCC gehört zu dem erlesenen Kreis „International Associate Club“. Mitgliedern steht dadurch weltweit ein Netzwerk aus rund 250 ausgewählten Clubs zur Verfügung. 

 

 

 
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