Gemeinde verhängt Bausperre
Weil sich die Grundeigentümer nicht an den Raumordnungsvertrag gehalten haben, verhängt die Gemeindeführung eine Bausperre. Ermöglicht wird dies durch die jüngste Novelle im Tiroler Raumordnungsgesetz.
St. Johann | Ein starkes Signal setzte die St. Johanner Gemeindeführung in Richtung Raumordnung. Als wohl eine der ersten Gemeinden in Tirol nimmt sie die neuen Möglichkeiten der Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes in Anspruch und verhängt auf zwei Grundstücken eine Bausperre.
Raumordnungsvertrag nicht eingehalten
Bereits im Jahr 1999 widmete die Gemeindeführung die besagten Grundstücke um. Voraussetzung für die Umwidmung der Flächen war die Unterzeichnung eines Raumordnungsvertrages. Die Grundstücksbesitzer verpflichteten sich, die Flächen nach den Vorgaben der Gemeinde zu bebauen. Passiert ist bislang aber nichts. „In dem damaligen Raumordungsvertrag wurde die Bedingung festgelegt, dass die Grundstücke innerhalb von sieben Jahren bebaut werden. Danach hat man den Besitzern noch eine Verlängerung von fünf Jahren gewährt“, erklärt Bauamtsleiter Harald Jäger. Die beiden Grundstücke verblieben jedoch bis zum heutigen Tag unverbaut.
Bisher hatte die Gemeinde nur die Möglichkeit, eine Rückwidmung der Flächen anzustreben – was aber Entschädigungsansprüche nach sich ziehen könnte. Seit 1. Oktober erlaubt es das Tiroler Raumordnungsgesetz nun, für solche Fälle eine Bausperre zu verhängen. „Die Bausperre gilt auf unbestimmte Zeit. Erst mit dem Abschluss eines neuen Raumordnungsvertrages wird die Bausperre aufgehoben“, erklärt Jäger.
Verkauf auf freiem Markt nicht möglich
Die Gemeindeführung schob damit einen möglichen Verkauf der Grundstücke auf dem freien Markt einen Riegel vor. „Wir wollen damit ein klares Signal setzen, dass Grundstücksspekulanten es bei uns nicht leicht haben“, erklärt Bürgermeister Stefan Seiwald. Die Beschlüsse erfolgten einstimmig. Johanna Monitzer