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Kitzbüheler Anzeiger
12.07.2010
News  
 

Bichlalm: Geplanter Liftbau gibt weiterhin Rätsel auf

Kitzbühel  |  Bis Oktober muss die Bergbahn AG den umstrittenen Bichlalmlift errichten, sonst droht ihr die Exekution. Voraussetzung für den Bau ist allerdings, dass auch die Grundbesitzer zustimmen.

Bürgermeister Klaus Winkler und Bergbahn-Vorstand Georg Hechenberger sind zuversichtlich, dass das umstrittene Liftprojekt bis zum Ablauf der Frist realisiert werden kann. Zumindest aber sollen bis zu diesem Zeitpunkt alle behördlichen Genehmigungen und Einverständniserklärungen der Grundeigentümer vorliegen. Dann, so hofft Winkler, könne das drohende Exekutionsverfahren abgewendet werden, auch wenn mit den Bauarbeiten für die geplante Achter-Gondelbahn erst im Frühjahr 2011 begonnen wird.

Die Sache hat allerdings einen Haken: Drei von neun Grundbesitzern haben dem Projekt noch immer nicht zugestimmt, wie Winkler und Hechenberger auf Anfrage des Kitzbüheler Anzeigers mit Bedauern bestätigen. Doch auch hier zeigt sich der Bürgermeister, zugleich Vorsitzender des Bergbahn-Aufsichtsrats, optimistisch: „Wir erzielen bis Oktober sicherlich einen Kompromiss.“ Das Gerücht, wonach die betreffenden Grundbesitzer ihre Zustimmung angeblich mit den Forderungen nach Baugrund-Widmungen verknüpfen, will der Stadtchef nicht kommentieren.

Zur Vorgeschichte: In einem außergerichtlichen Vergleich im April 2007 haben sich die Bergbahn AG und Susi Bachler, Erbin des Berggasthauses Bichlalm, darauf geeinigt, dass das Seilbahnunternehmen einen Lift errichten und auf die Dauer von 35 Jahren betreiben wird. Der Baubeginn wurde damals auf 2008 festgesetzt und ist bekanntlich bis heute nicht erfolgt. Susi Bachler machte deshalb Druck und ließ in weiterer Folge über das Bezirksgericht Kitzbühel das Exekutionsverfahren einleiten. Mit dem Ziel, spätestens bis Oktober den Baubeginn zu erwirken.
Jetzt ist die Bergbahn AG unter Zugzwang. „Wir sind sehr bemüht, uns mit den Grundbesitzern zu einigen und alle behördlichen Genehmigungen einzuholen“, erklärt Hechenberger und verweist auf die naturschutzrechtliche Eingabe in der laufenden Woche.

Auch wenn das 5,5 Millionen Euro teure Liftprojekt mit neuer Mittelstation im Bereich Oberaigen verwirklicht werden kann, soll es keine Widmungen für neue Beherbergungs- oder Gastrobetriebe auf der Bergstation geben, erklärt Winkler: „Das Berggasthaus darf im Rahmen des Bestands lediglich abgerissen und neu aufgebaut werden.“ Alexandra Fusser, Foto: Obermoser

 
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